ArtikelLehren und Geschichte der Jehovas Zeugen

Die Taufe — Durch wen wird sie gültig?

Wie der Historiker Johnson anmerkte, verloren in nachapostolischer Zeit neben der Bibel auch „die Sakramente außerhalb der Kirche ihre Bedeutung.“ Ein wichtiges „Sakrament“ war die Taufe.

Ursprünglich hatte man bei den Bibelforschern zur Zeit Russells keine Streitfrage daraus gemacht, ob jemand getauft worden war, als er einer der vielen christlichen Glaubensgemeinschaften angehörte, und ob es durch Untertauchen geschehen war.1 Das blieb über sieben Jahrzehnte lang so. Noch im Wachtturm vom 1.September 1955 (Seite 540) hieß es, eine Wiedertaufe sei nur nötig, wenn die „frühere Taufe nicht das Symbol eines Hingabeaktes war“ oder wenn sie nicht durch Untertauchen vorgenommen worden war.

Ein Jahr später, im Wachtturm vom 1.September 1956, wurde die Haltung revidiert. Es hieß (Seite 534):

EIN ZWEITES MAL GETAUFT

Oft wird die Frage gestellt, ob jemand, der schon früher anläßlich einer von einer anderen religiösen Gruppe vollzogenen Zeremonie getauft wurde, von neuem getauft werden sollte, wenn er zu einer genauen Erkenntnis der Wahrheit kommt und den Schritt der Hingabe an Jehova tut. Auf Grund des schon Gesagten gibt es einen zwingenden Grund, auch zu sagen: Jawohl, er muß wieder getauft werden. Ganz offenbar war der Betreffende von keinem dieser Religionssysteme in Wirklichkeit je „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“ getauft worden; denn wäre er so getauft worden, so hätte er die Autorität und das Amt dieser wahren höheren Gewalten richtig eingeschätzt. Und wenn er sich schon zuvor Jehova hingegeben hätte, hätte er sich von solchen gottentehrenden babylonischen Systemen getrennt, noch ehe er sich von ihnen hätte taufen lassen. Somit ist nicht der Akt des Getauftwerdens das Wichtige, sondern vielmehr das durch den Akt Symbolisierte.

Darauf folgte jedoch etwa sechs Monate später eine „Frage von Lesern“, wo die Bedingungen genauer genannt wurden, wann eine Taufe „außerhalb der Organisation“ abzulehnen sei — auch wenn sie durch Untertauchen geschähe. Nun hieß es, der Zeitpunkt, bis zu dem eine solche Taufe gültig sein konnte, sei das Jahr 1918. Warum? Weil „im Jahre 1918 […] Jehova Gott in Begleitung seines Boten des Bundes zum Tempel gekommen ist und die Christenheit verworfen hat.“ Wenn jemand vor diesem Zeitpunkt als Symbol der Hingabe an Gott und Christus untergetaucht worden sei und vor 1918 auch seine frühere Glaubensgemeinschaft verlassen und sich der Wachtturm-Organisation angeschlossen habe, bliebe es seinem Gewissen überlassen, zu entscheiden, ob die Taufe gültig sei oder nicht. Allen anderen gegenüber war die feste Haltung:

Wenn also jetzt der Ruf, aus Babylon hinauszugehen, klar ertönt und jemand diesen Ruf gehört hat und dennoch in einem religiösen Teil des gegenbildlichen Babylon bleibt und sich dort untertauchen läßt, so würde dieses Untertauchen nicht zählen. Sein Beschluß könnte nicht eine Hingabe gewesen sein, Gottes Willen zu tun, denn dann hätte sich, wie es in Abschnitt 14 erklärt ist, der Betreffende „von solchen gottentehrenden babylonischen Systemen getrennt, noch ehe er sich von ihnen hätte taufen lassen“.2

Er mußte noch einmal getauft werden. Die Frage war eindeutig geklärt, weil die Ausführung in „Abschnitt 14″ im Wachtturm sie geklärt hatte. Biblische Beweise waren offenbar nicht erforderlich. In der nachapostolischen Zeit verlor die Taufe „außerhalb der Kirche ihre Bedeutung“, das heißt, außerhalb des religiösen Machtbereichs. Dieselbe Haltung hatte nun die Wachtturm-Organisation gegenüber jeder Taufe eingenommen, die nicht innerhalb ihres Machtbereichs vorgenommen wurde.

Im Jahre 1955 hatte es im Wachtturm geheißen:

Ein Christ kann daher nicht im Namen dessen getauft werden, der ihn tatsächlich untertauchte noch im Namen irgendeines Menschen noch im Namen irgendeiner Organisation, sondern es muß im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes geschehen. Dies zeigt unter anderem, daß das Christentum keine konfessionelle Angelegenheit […] ist.3

In Ansprachen, die der Taufzeremonie vorausgehen, war es üblich, daß der Redner die Taufbewerber daran erinnerte, daß sie „weder ihre Hingabe an ein Werk noch an eine Organisation, sondern die Hingabe an eine Person — Jehova Gott — symbolisieren.“ Ähnlich hatte es der Wachtturm vom 15.Januar 1967 (Seite 60) gesagt:

Wir haben uns weder einer Religion noch einem Menschen, noch einer Organisation hingegeben. Nein, wir haben uns dem höchsten Souverän des Universums, dem Schöpfer, Jehova Gott, hingegeben. Durch unsere Hingabe sind wir in ein persönliches Verhältnis zu Jehova gelangt.

Im Jahre 1942 wurden den Taufbewerbern die folgenden beiden Fragen gestellt:

(1) Glaubst du an Jehova Gott den Vater, daß „bei Jehova Rettung ist“ und daß Jesus Christus sein Sohn ist, durch dessen Blut deine Sünden hinweggewaschen sind und durch den dir Rettung von Gott zuteil wird?

(2) Hast du daher deine Sünden vor Gott bekannt und gebeten, durch Jesus Christus reingewaschen zu werden, und dich daher von der Sünde und der Welt abgewandt und dich vorbehaltlos Gott geweiht, um seinen Willen zu tun?5

Mit diesen Fragen lag man im wesentlichen nahe an dem, was Petrus und andere zur Zeit der Apostel gesagt hatten, als sie Personen aufforderten: „Bekehrt euch, und ein jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen.“6 

Im Jahre 1956 und (mit sehr geringen Abweichungen) viele weitere Jahre lang lauteten die Fragen, die man bei den Taufen der Zeugen vorlegte:

(1) Hast du erkannt, daß du in den Augen Gottes, Jehovas, ein Sünder bist, der der Rettung bedarf, und hast du vor ihm anerkannt, daß diese Rettung von ihm, dem Vater, durch seinen Sohn Jesus Christus kommt?

(2) Hast du dich auf Grund dieses Glaubens an Gott und seine Vorkehrung zur Rettung rückhaltlos Gott hingegeben, um von nun an seinen Willen zu tun, so wie er ihn dir durch Jesus Christus und die Bibel mittels der erleuchtenden Kraft des heiligen Geistes offenbart?7

Ohne jegliche biblische Erörterung, warum eine wichtige Änderung bei diesen grundlegenden Fragen vorgenommen wurde, die jeder einzelne mit „Ja“ beantworten mußte, um zur Taufe zugelassen zu werden, führte der Wachtturm vom 1.Juni 1985 (Seite 30) nun folgende Fragen an, auf die die Taufbewerber antworten mußten:

Die erste Frage lautet:

Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?

Die zweite lautet:

Bist du dir darüber im klaren, daß du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

Wenn die Taufbewerber diese Fragen mit Ja beantwortet haben, dann haben sie den rechten Herzenszustand und können sich taufen lassen.

Der Wachtturm vom 15.April 1987 (Seite 12) gibt die folgende ungewöhnliche Erklärung für den Grund dieser Änderung: „Vor kurzem wurden die beiden Fragen, die Taufbewerbern gestellt werden, vereinfacht, damit diese völlig verstehen, was es bedeutet, ein enges Verhältnis zu Gott und zu seiner irdischen Organisation zu erlangen, und damit sie dementsprechend antworten können.“ Mit der angeblichen „Vereinfachung“ wurde eines erreicht: Sie erforderte von jedem Taufbewerber eine Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber einer irdischen Organisation. Wenn wir die Christlichen Schriften lesen, sehen wir, daß für die Gültigkeit einer Taufe in jedem Fall entscheidend war, daß die Menschen, die diesen Schritt unternahmen, „an den Herrn Jesus glaubten“, der sie als Gottes Messias und Erlöser retten konnte.8 Sie wurden „in Christus Jesus getauft.“9 Das war so „einfach“, daß Menschen es an einem Tag, in ein paar Stunden, verstehen konnten und verstanden. Die „gewichtige“ Formulierung der Wachtturm-Organisation hat nichts Apostolisches an sich, denn die Apostel brachten nie die Idee einer „irdischen Organisation“ ins Spiel, die, wie gezeigt, nichts anderes meint als ein menschliches Machtgefüge.

Christus hatte seinen Jüngern den Auftrag gegeben, Menschen „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ zu taufen.10 Die zweite Frage der Wachtturm-Gesellschaft zur Taufe ersetzt Gottes heiligen Geist wirkungsvoll durch die „vom Geist geleitete Organisation.“ Zwar wird der Geist dem Namen nach erwähnt, wir stehen jedoch wiederum vor der Situation, wo die Organisation eine von Gott bestimmte Rolle für sich selbst mit Beschlag belegt. Sie erweckt ganz klar den Eindruck, als wirke Gottes heiliger Geist nur in Verbindung mit der WachtturmOrganisation auf den Täufling. Sie hebt nicht hervor, auf welche Weise der einzelne Getaufte in Zukunft durch den Geist Gottes geleitet wird, aber sie betont stattdessen die „von Gott geleitete Organisation.“ Es ist wohl unglaublich, daß der Wachtturm das als „Vereinfachung“ der früheren Fragen bezeichnen kann. Er spricht von einem „engen Verhältnis zu Gott“, läßt es aber bedeutungslos werden, wenn er die irdische Organisation einbringt und das Ganze — statt zu einem engen Verhältnis zu Gott — zu einem engen Verhältnis „zu Gott und zu seiner irdischen Organisation“ macht. Wo Jesus nur vom „Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist“ sprach, maßt sich die Organisation an, sich selbst als unverzichtbare Partei in diesem geheiligten Bild unterzubringen. Das ist dasselbe, als wenn ein Diener den Menschen erzählt, sie könnten nur dann mit dem Herrn verkehren, wenn er, der Diener, immer dabei sei und als Mittler, Sprecher, Verwalter und Überbringer von Beschlüssen agiere. Eine solche Haltung kann man nur als anmaßend bezeichnen.

Neunzehn Jahrhunderte lang waren Menschen ohne eine solche vorangehende Formulierung getauft worden. Über einhundert Jahre lang waren Menschen bei den Wachtturm-Anhängern ohne eine solche Formulierung getauft worden. Haben sie etwa nicht richtig den Sinn ihrer Taufe verstanden? Warum war nun nach über 100 Jahren diese „Vereinfachung“ nötig, um den Sinn der Taufe „völlig zu verstehen“?

Ich denke, die Änderung aus dem Jahre 1985 steht für das Bemühen, Menschen dazu zu bringen, die formellen Bindungen an die Organisation anzuerkennen. Sie verpflichten sich gegenüber einer religiösen Macht und damit gegenüber ihrer Herrschaft und erkennen deren Recht an, Kirchengerichte zu bilden, die über die Übertreter ihrer Regeln und Richtlinien „Recht sprechen.“

In den vergangenen Jahren hat eine erhebliche Anzahl Menschen einfach die Gemeinschaft der Zeugenorganisation verlassen, ohne über den Weggang eine formelle Mitteilung zu machen. Selbst wenn sie weiterhin moralisch einwandfrei leben oder nichts tun oder sagen, das zeigt, daß sie nicht völlig mit den Lehren und Richtlinien der Organisation übereinstimmen, werden sie häufig von Ältesten aufgesucht, befragt und vor ein „Rechtskomitee“ zitiert. Einige haben gesagt, sie sähen keinen Grund, zu einer solchen Komiteesitzung zu gehen, sie glaubten nicht, daß sie der kirchlichen Gewalt der Organisation unterständen. Einige haben sogar durch einen Rechtsanwalt einen Brief an die Ältestenschaft gesandt, in dem ihre Haltung dargelegt und gebeten wurde, weitere Untersuchungen, Befragungen und Aufforderungen zu unterlassen. Praktisch in allen diesen Fällen [in den Vereinigten Staaten] hat die Rechtsabteilung der Watch Tower Society der Person (oder eventuell ihrem Rechtsanwalt) ein dickes Paket in Form eines juristischen Schriftsatzes mit vielen Belegen zu vergleichbaren Fällen zugeschickt, in denen die Organisation einen Prozeß gewonnen hatte, und in dem zahllose Verfahren angeführt werden, in denen ihr das Recht zuerkannt wurde, als religiöse „Obrigkeit“ und als „Kirchengericht“ gegenüber Personen aufzutreten, die von den Zeugen getauft wurden. Im wesentlichen wird in dem Material gesagt, daß die betroffene Person oder die Personen nur zwei Möglichkeiten haben: entweder gehen sie zum „Rechtskomitee“ oder sie verlassen formell die Gemeinschaft. Zum Beispiel wird in dem Material eine Entscheidung des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten angeführt, wo es unter anderem heißt:

Das Recht zur freien Bildung religiöser Gemeinschaften, die helfen, nach einer religiösen Lehre zu leben und sie zu verbreiten, das Recht zur Schaffung von Gerichten, die in kontroversen Fragen des Glaubens innerhalb der Gemeinschaft Entscheidungen fällen, sowie das Recht auf eine kirchliche Obrigkeit über alle Einzelmitglieder, Versammlungen und Amtsträger innerhalb der Gesamtgemeinde ist unangefochten. Alle, die sich einer solchen Körperschaft anschließen, tun das mit der unausgesprochenen Zustimmung zu dieser Obrigkeit und sind verpflichtet, sich ihr unterzuordnen.

Das hier angesprochene „Recht“ ist das einer „kirchlichen Obrigkeit“ gesetzlich zugestandene Recht, in der genannten Weise zu handeln. So wird in dem von den Rechtsanwälten der Watch Tower Society verschickten Schriftsatz denn auch in der Zusammenfassung der „gesetzliche“ Aspekt hervorgehoben:

Übersetzung

C. Verhältnis zwischen der Versammlung und den Mitgliedern. Grundsätzlich gehen die Gerichte davon aus, daß das Verhältnis zwischen einer religiösen Gemeinschaft und ihren Mitgliedern vom Wesen her auf einer Übereinkunft zwischen den Parteien und ganz allgemein auf einem Bekenntnis des Glaubens, einem Festhalten an der Lehre der religiösen Gemeinschaft und einer Unterordnung unter ihre Obrigkeit beruht. (76 C.J.S. 755, Abschn.11) Eine Partei, die aus freier Entscheidung Mitglied einer Versammlung geworden ist, unterwirft sich damit den bestehenden Regeln und Vorgehensweisen der besagten Versammlung und kann ihr Bestehen nicht leugnen. Alle, die sich einer solchen freien Religionsgemeinschaft anschließen, tun das mit der unausgesprochenen Zustimmung zu dieser Obrigkeit und sind verpflichtet, sich ihr unterzuordnen. Dazu die Fälle Morrow gegen Hill, 364 N.F.2d 1156 (Ohio 1977), Watson gegen Jones, 80 U.S 679,729(1872),13 Wallace 679.

Da Ihre Mandanten nicht die Gemeinschaft verlassen haben, haben sie nach dem Gesetz ihrer Obrigkeit unausgesprochen zugestimmt und sich den bestehenden Regeln und Vorgehensweisen unterworfen. Daher sind sie nach dem Gesetz daran gebunden. Die theokratische Herrschaft der Versammlung, der sich Ihre Mandanten nach dem Gesetz unterworfen haben, schließt insbesondere die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas, ihre Rechtskörperschaft, die Watch Tower Bible and Tract Society of New York, Inc., und all ihre rechtmäßig ernannten Vertreter, darunter die Ältesten der Versammlung, mit der sie verbunden sind, ein. Die Regeln und Vorgehensweisen, denen sich Ihre Mandanten unterworfen haben, einschließlich der Vorkehrungen von Rechtskomitees, werden oben im einzelnen erläutert.

Einige, die sich zurückzogen und nicht wollten, daß Älteste sie befragten und über sie „Recht sprachen“, haben darauf hingewiesen, daß sie sich zur Zeit ihrer Taufe, vor dem Jahr 1985, ‚Gott und nicht einer Organisation hingegeben haben.‘ Mit den geänderten Fragen, die man jetzt benutzt, wird dem Taufbewerber offen gesagt, daß er sich mit seiner „Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gebe, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden sei.“ Damit hat er in der Tat jedes „gesetzliche“ Recht eingebüßt, zu sagen, er sei nicht der Oberhoheit der Organisation und ihren Kirchengerichten unterworfen. Zumindest für die Rechtsabteilung der Organisation „vereinfacht“ das die Sache wirklich. Ich meine, daß es ein trauriges Zeichen von Machtstreben ist, wenn eine Organisation den heiligen und sehr persönlichen Schritt der Taufe als Gelegenheit benutzt, ihre Macht im Leben des Täuflings geltend zu machen.

FUßNOTEN

1 – Ich erinnere mich, daß mir mein Onkel, Fred Franz, als er bereits Vizepräsident der Watch Tower Society war, sagte, er hätte seine Taufe in der presbyterianischen Kirche als weiterhin gültig angesehen, wenn er durch Untertauchen getauft worden wäre (und nicht durch Besprengen).

2 – Wachtturm, 1.Februar 1957, Seite 95.

3 – Wachtturm, 1.September 1955, Seite 539.

4 – Nach meiner Erinnerung war dieser Punkt auch in den Redeplänen der Wachtturm-Gesellschaft für die Taufansprachen enthalten.

5 – The Watchtower, 1.Oktober 1942, Seite 302. [Dieser Watchtower

erschien nicht in Deutsch.]

6 – Apostelgeschichte 2:38, Herder; 1.Petrus 3:21, 22.

7 – Wachtturm, 1.September 1956, Seite 535.

8 – Apostelgeschichte 16:31-33; vergleiche auch Apostelgeschichte 2:36; 8:5, 12, 27-38; 9:1-20; 10:34-48; 11:16, 17; 18:8; 19:3-5.

9 – Römer 6:3; Galater 3:27.

10 – Matthäus 28:19, Die Gute Nachricht.

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